Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma L.C. Wholesaler GmbH
§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragspartner
§ 3
Vertragsschluss
§ 4 Online-Katalogangaben
§ 5 Rückgaberecht
§ 6 Vorbehalt der
Lieferbarkeit
§ 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 8 Verzug
§ 9
Eigentumsvorbehalt
§ 10 Leistungsort- und Gefahrübergang
§ 11 Aufrechnung und
Zurückbehaltung
§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung
§ 13 Haftung
§ 14
Schriftform
§ 15 Rechtswahl
§ 16 Gerichtsstand
§ 17 Salvatorische Klausel
§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen
1.1 Es gelten in der
Vertragsbeziehung zwischen der L.C. Wholesaler GmbH (im folgenden „L.C. Wholesaler“) und dem
Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung.
1.2 Im Einzelfall gelten
zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen von L.C. Wholesaler.
Auf diese besonderen Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.
1.3 Die Einbeziehung
jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte
Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch
L.C. Wholesaler geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Eine Zustimmung
zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden liegt auch nicht in der Erbringung
der vereinbarten Leistung und auch nicht in der vorbehaltslosen Entgegennahme der Leistung oder
Zahlung.
§ 2 Vertragspartner
2.1 L.C. Wholesaler richtet das
Angebot von Waren und Dienstleistungen (Produkte) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §
14 BGB (Kunde), als auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.
2.2 Sollte L.C. Wholesaler nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass
der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, kann
L.C. Wholesaler binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt von dem Vertrag erklären.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag zwischen L.C. Wholesaler und dem Kunden
kommt durch die mit dem Angebot des Kunden übereinstimmende Annahme durch L.C. Wholesaler nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
3.2 Gemäß § 312g Abs. 5 Satz 2 BGB finden §
312g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB keine Anwendung (§ 312g BGB in der ab 19.03.2013
geltenden Fassung).
3.3 Die durch L.C. Wholesaler im Rahmen des Online-Kataloges
dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von L.C. Wholesaler an den Kunden zur Abgabe
eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
3.4 Die Bestellung des Kunden ist das
Angebot an L.C. Wholesaler zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten
Bedingungen.
3.5 Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch L.C. Wholesaler stellt
keine Annahme des Angebotes dar.
3.6 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche
Annahmeerklärung durch L.C. Wholesaler gegenüber dem Kunden zustande. In Ermangelung einer
solchen durch die Aussonderung der Ware zur Auslieferung an die Transportperson, spätestens
durch die Übergabe der Ware an die Transportperson.
§ 4
Online-Katalogangaben
4.1 Die im Online-Katalog enthaltenen produktbezogenen
Angaben (z.B. Werbeabbildungen, Lieferzeiten, Preisangaben) sind unverbindlich und stellen keine
Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.
4.2 Die im Online-Katalog angegebenen
Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag. Sie sind
unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.
4.3 Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Online-Katalog angegebene Preis ist
ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.
4.4 Sollte sich eine fehlerhafte
Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist L.C. Wholesaler ungeachtet
eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von diesem Rücktrittsgrund durch
L.C. Wholesaler zu erklären.
§ 5 Rückgaberecht
5.1 Eine Rückgabe
(Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch
besteht, ist ausgeschlossen.
5.2 Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Lieferung
bereits tatsächlich angefallenen bzw. tatsächlich noch anfallenden Versandkosten zu tragen sowie
auch die Kosten der Rücksendung, wie z.B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren von L.C.
Wholesaler, soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Die Gefahr des
Untergangs und der Verschlechterung der von dem Kunden zurückgesandten Sache trägt der Kunde,
bis er die Sache an L.C. Wholesaler übergeben hat. Die Sache gilt als an L.C. Wholesaler
übergeben, wenn sie im Lager der von L.C. Wholesaler zur Annahme der Rücksendung ermächtigten
Person angekommen ist.
5.3 Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, muss er sich
mit L.C. Wholesaler in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine
zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen. Die Annahme der rückgesandten Ware durch L.C.
Wholesaler führt nicht zu einer Akzeptanz des Rückgabeverlangens des Kunden.
§
6 Vorbehalt der Lieferbarkeit
6.1 Sollten L.C. Wholesaler nach Abschluss des
Kaufvertrages durch den Lieferanten von den im Online-Katalog angegebenen unverbindlichen
Lieferzeiten abweichende Lieferzeiten mitgeteilt werden, wird L.C. Wholesaler den Kunden hiervon
umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen
Lieferzeit nicht eingehalten werden, informiert L.C. Wholesaler den Kunden erneut
unverzüglich.
6.2 Erweist sich für L.C. Wholesaler nach Vertragsschluss die
Nichtverfügbarkeit der Ware, informiert L.C. Wholesaler den Kunden hierüber unverzüglich. Beruht
die Nichtverfügbarkeit auf von L.C. Wholesaler nicht zu vertretenden Umständen, kann L.C.
Wholesaler innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit von dem Vertrag
zurücktreten. Alternativ kann L.C. Wholesaler dem Kunden zunächst die Lieferung einer nach Art
und Güte vergleichbaren Ware anstelle der ursprünglichen Ware anbieten. Stimmt der Kunde dieser
Vertragsänderung innerhalb einer angemessenen Frist seit Erhalt dieses Angebotes nicht zu, kann
L.C. Wholesaler innerhalb angemessener Zeit von dem Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte
Gegenleistungen erstattet L.C. Wholesaler im Falle eines Rücktritts unverzüglich
§ 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Waren werden in den im
Online-Katalog angegebenen Einheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form,
Farbe und Gewicht der Einheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren innerhalb handelsüblicher Grenzen
vorbehalten.
7.2 Infolge durch L.C. Wholesaler oder durch den Lieferanten nicht oder nicht
hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt, beispielsweise wetterbedingte
Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sobald L.C. Wholesaler
erfährt, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, wird der
Kunde hierüber informiert.
7.3 Teillieferungen sind zulässig.
7.4 Der Lieferschein und die
Rechnung werden per Post oder in elektronischer Form versandt.
7.5 Die für die Versendung der
Ware anfallenden Kosten variieren je nach Auftrag. Lieferungen innerhalb Deutschlands mit einem
Netto-Warenwert ab 2.000,00 EUR sind Frachtfrei. Die Frachtkosten bei Bestellungen unter
2.000,00 EUR netto Warenwert finden Sie unter Versand
und Zahlungsarten.
7.6 Die bestellten Waren werden mit einem Transportdienst nach
Wahl von L.C. Wholesaler zugesandt. Der Kunde hat sich, wenn bei der Anlieferung an die
Lieferanschrift zwischen der tatsächlichen Abladestelle und dem tatsächlichen Aufstellungsort
der Ware ein Hindernis, wie zum Beispiel eine Spalte oder ein Höhenunterschied, insbesondere
Stufen, zu überwinden sind, zwecks Abstimmung von Anlieferung und anfallenden Kosten im
Einzelfall mit L.C. Wholesaler in Verbindung zu setzen. Unterlässt der Kunde dies vor
Bestellung, ist L.C. Wholesaler die nachträgliche Berechnung der dadurch angefallenen Mehrkosten
vorbehalten.
7.7 Offene Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden schriftlich (E-Mail, Fax,
Post) an die L.C. Wholesaler gemeldet werden. Andere Abweichungen z. B. in der Stückzahl
innerhalb von 8 Werktagen.
7.8 L.C. Wholesaler bietet grundsätzlich verschiedene
Zahungsmethoden an. Die dem Kunden angebotenen Zahlungsmethoden werden auf der L.C.
Wholesaler-Plattform mitgeteilt. Der Kunde kann während des Bestellprozesses die von ihm
gewünschte Zahlungsmethode auswählen. Die Annahme der von dem Kunden gewählten Zahlungsmethode
durch L.C. Wholesaler steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung des Kunden. L.C.
Wholesaler ist berechtigt, vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen und hierzu auf
Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, oder andere Auskunfteien in Deutschland oder in
dem Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zurückzugreifen. Führt die Bonitätsprüfung zu
keinem genügenden Ergebnis, ist L.C. Wholesaler berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur
gegen Vorkasse zu tätigen. L.C. Wholesaler wird den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten.
Bei Lieferung gegen Vorkasse ist eine Wechselakzeptanz ausgeschlossen.
7.9
Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, die
Parteien haben im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlung des Kunden aus
einem anderen Land als Deutschland, hat er sämtliche Kosten zu tragen, die für die
Transferierung des vollständigen Betrages der Zahlungsforderung auf das Konto von L.C.
Wholesaler entstehen. Ebenso gehen Kosten, die L.C. Wholesaler wegen unberechtigten
Nichtausgleichs von Zahlungsforderungen und/oder der Insolvenz seitens des Kunden entstehen, zu
dessen Lasten. Dies gilt ebenfalls für entstandene Rücklastschriftgebühren.
§ 8
Verzug
8.1 Im Falle des Verzuges ist L.C. Wholesaler berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen.
8.2 L.C. Wholesaler ist berechtigt, Kaufleuten gemäß § 353 HGB
Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die L.C.
Wholesaler aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich L.C.
Wholesaler das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
9.2 Der Kunde ist nicht
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu
übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter
gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch
entstehenden Rechte an L.C. Wholesaler ab. L.C. Wholesaler nimmt diese Abtretung an. Der Kunde
ist verpflichtet, L.C. Wholesaler unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware
eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt
ist.
9.3 Das vorbehaltene Eigentum wird von L.C. Wholesaler freigegeben, sobald und soweit
dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 %
übersteigt.
9.4 Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der
Saldenforderung.
§ 10 Leistungsort und Gefahrübergang
10.1
Leistungsort für die Lieferverpflichtung von L.C. Wholesaler ist der Ort des Versandlagers der
bestellten Produkte.
10.2 Mit der Auslieferung der verkauften Sache an die Transportperson
am Leistungsort geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des
Kunden gleich.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
11.1 Der Kunde
kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die zuvor rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif oder schriftlich von L.C. Wholesaler anerkannt sind. Im Übrigen ist die
Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen.
11.2 Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur,
soweit sie sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der zurückbehaltenen
Verpflichtung entsprechende Gegenleistung von L.C. Wholesaler resultiert.
§ 12
Rügepflicht und Gewährleistung
12.1 Für Kunden, die Kaufmann sind, gilt die
Untersuchungs- und Rügepflicht in den Grenzen des § 377 HGB. Für Kunden, die nicht Kaufmann
sind, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 Abs. 1 und 3 HGB; der Kunde
nimmt in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) von L.C. Wholesaler die Untersuchung der
Ware und entsprechende Anzeige eines entdeckten Mangels an L.C. Wholesaler vor.
12.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn L.C.
Wholesaler den Mangel arglistig verschwiegen hat.
12.3 Im Gewährleistungsfall wird L.C.
Wholesaler nach eigener Wahl nacherfüllen (i) durch Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung
oder (ii) durch Umtausch der gelieferten mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie Ware.
12.4
Sind zwei Nachbesserungsversuche binnen jeweils angemessener Frist gescheitert, hat der Kunde
das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
12.5 Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt,
muss er sich mit L.C. Wholesaler in Verbindung setzen, um die individuelle Vorgehensweise
abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen.
Eine Rücksendung und Annahme der Ware durch L.C. Wholesaler führt nicht zur automatischen
Anerkennung eines Gewährleistungsanspruches.
§ 13 Haftung
13.1
L.C. Wholesaler haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von L.C. Wholesaler, der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von L.C. Wholesaler beruhen. Daneben haftet L.C. Wholesaler
ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von L.C. Wholesaler, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
L.C. Wholesaler beruhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet
L.C. Wholesaler bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer – jedenfalls im
Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden - Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut
und auch vertrauen darf) für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des
Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig dem
Kaufpreis der bestellten Ware entspricht.
13.2 Eine weitere Haftung, insbesondere für
Schäden wegen unsachgemäßer Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf Fälle höherer Gewalt
zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen; die Haftung aus ProdHaftG sowie für Arglist und/oder
Garantien bleiben unberührt.
13.3 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche
des Kunden gegen Organe und/oder Mitarbeiter von L.C. Wholesaler.
§ 14
Schriftform
14.1 Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre
Wirksamkeit der Schriftform.
14.2 Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
14.3 Die Abänderung oder Aufhebung des
Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der Schriftform möglich.
14.4 Zur Wahrung
der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3, 126a BGB die Abgabe einer Erklärung per
E-Mail auch dann, wenn die jeweils andere Partei als deren Aussteller erkennbar ist und die
Erklärung nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender einer nicht mit
der elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail muss sich den Inhalt
der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung auf den Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt
an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt
abgegeben wurde.
§ 15 Rechtswahl
Es findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
§ 16
Gerichtsstand
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
der Vertragsbeziehung sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Reinbek, wenn der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
16.2 L.C. Wholesaler ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an
jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
§ 17
Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche
Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas
anderes.
17.2 Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d.h. stellt sich nach
Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke besteht, den die
Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor Vertragsschluss gesehen, gilt
insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer
Weise individuell etwas anderes.
Gültig seit 01.02.2020